Kompakter Traktor mit Schneepflug und Salzstreuer beim Winterdienst in einer verschneiten Wohnanlage.

Winterdienst in München – Schneeräumung und Streudienst

Als Eigentümer oder Hausverwaltung tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege und Zugänge Ihrer Immobilie. Kommt es bei Schnee oder Glätte zu einem Sturz, haften Sie – auch dann, wenn Sie nicht selbst vor Ort waren. Mit einem professionellen Winterdienst in München geben Sie diese Verantwortung an einen Partner ab, der zuverlässig und dokumentiert arbeitet.

Kalic Gebäudemanagement übernimmt die Schneeräumung und den Streudienst für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und private Immobilien im Münchner Raum. Wir beobachten die Wetterlage, sind bei Bedarf früh morgens im Einsatz und halten Ihre Flächen über die gesamte Saison hinweg begehbar.

Wir arbeiten nach festen Reinigungsplänen, die wir gemeinsam mit Ihnen abstimmen. So wissen Sie jederzeit, welche Leistung wann erbracht wird – und wir können die Qualität über Jahre hinweg konstant halten.

Unsere Winterdienst-Leistungen

Von der regelmäßigen Unterhaltsreinigung über die Pflege der Außenanlagen bis zum Winterdienst: Wir betreuen Ihre Immobilie ganzheitlich – mit einem festen Ansprechpartner und ohne dass Sie mehrere Dienstleister koordinieren müssen.

Schneeräumung Wir räumen Gehwege, Hauszugänge, Eingangsbereiche, Zufahrten, Parkplätze und Stellflächen. Der Räumbeginn richtet sich nach den kommunalen Vorgaben – in München ist an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr geräumt zu haben. Bei anhaltendem Schneefall räumen wir mehrfach nach. Den Schnee lagern wir so ab, dass Wege, Einfahrten und Entwässerung frei bleiben.

Streudienst Bei Glätte streuen wir die geräumten Flächen mit geeigneten Streumitteln. Wo Streusalz kommunal eingeschränkt oder aus Rücksicht auf Grünflächen und Pflasterbeläge nicht sinnvoll ist, setzen wir abstumpfende Mittel wie Splitt ein. Nach dem Winter entfernen wir die Streumittelreste wieder von den Flächen.

Betreuung von Zufahrten, Wegen und Außenflächen Wir betreuen die gesamte Außenfläche Ihrer Immobilie: Zufahrten und Tiefgaragenrampen, Feuerwehrzufahrten, Müllstandplätze, Fahrradabstellplätze und Nebenwege. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kontrolle auf Dachlawinen und Eiszapfen an gefährdeten Stellen und melden Ihnen Handlungsbedarf.

Rechtssicher durch den Winter

Die Räum- und Streupflicht liegt grundsätzlich bei der Gemeinde, wird in München jedoch per Satzung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Diese Pflicht können Sie vertraglich an einen Dienstleister übergeben – Sie bleiben dann nur noch in der Auswahl- und Kontrollpflicht.

Damit das im Schadensfall auch belastbar ist, dokumentieren wir unsere Einsätze: Datum, Uhrzeit, betreute Flächen und eingesetzte Streumittel. Diese Nachweise stellen wir Ihnen zur Verfügung. Für Hausverwaltungen ist das im Streitfall mit Versicherungen der entscheidende Punkt.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Ab wann muss geräumt werden? In München gilt die Räumpflicht werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr, jeweils bis 20 Uhr. Bei Schneefall innerhalb dieses Zeitraums muss nachgeräumt werden.

Wer haftet, wenn jemand stürzt? Grundsätzlich der Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung. Durch die vertragliche Übertragung auf einen Winterdienst geht die Ausführungspflicht auf den Dienstleister über – dokumentierte Einsätze sind hier der entscheidende Nachweis.

Was kostet ein Winterdienst in München? Die Kosten richten sich nach Flächengröße, Anzahl der Zugänge und dem vereinbarten Leistungsumfang. Üblich sind Saisonpauschalen; Abrechnung nach Einsatz ist ebenfalls möglich. Wir besichtigen die Flächen und erstellen ein individuelles Angebot.

Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen? Am besten im Spätsommer oder Frühherbst. Ab Oktober sind die Kapazitäten für die Saison meist weitgehend vergeben.

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